Der EuGH hat in einem neuen Urteil festgelegt, dass die Anwendung der in einem EU-Mitgliedstaat bestehenden Verpflichtung zur Zahlung eines Mindestlohns, der keinen Bezug zu den Lebenshaltungskosten in einem anderen EU-Mitgliedstaat hat, gegen die Dienstleistungsfreiheit verstößt.
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