COMPLIANCE IM AUßENHANDEL


Haftung und Haftungsrisiken in der Import-, Export- und Zollabwicklung

Der Vortrag zeigt die Haftungsrisiken von Mitarbeitern und Geschäftsleitung der im Außenhandel tätigen Unternehmen auf, denen bei Nichtbeachtung von Complianceregeln hohe Bußgelder von bis zu € 0,5 Mio. drohen.

Themenschwerpunkte

  • Was bedeutet Compliance in Im- und Export? Welche Haftungsrisiken bestehen?
  • Bußgeldandrohungen bei Nichtbeachtung von 113 Vorschriften, die Ordnungswidrigkeiten im Außenhandel ahnden
  • Verantwortung jedes einzelnen Mitarbeiters (!) sowie grundsätzlich immer auch der Unternehmensleitung (kumulativ)
  • Präventives Vorgehen der Unternehmen durch Schaffung einer geeigneten Complianceorganisation des Unternehmens

Zielsetzung

Das Auslandsgeschäft der Unternehmen mit der Import-, Export- und Zollabwicklung ist von „Compliance“ besonders betroffen: viele Ordnungswidrigkeiten und auch Straftaten können gerade hier begangen werden, wo Grundsätze der Exportkontrolle und des Zollrechts zu beachten und regelkonform umzusetzen sind. Bußgelder können sehr hoch sein! Nicht nur die Unternehmensleitung, sondern vielfach auch einzelne Mitarbeiter können persönlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn ein Verstoß gegen „Compliance“ festgestellt wird. Der Aufbau einer Complianceorganisation im Unternehmen, die Analyse von mit dem Auslandsgeschäft einhergehenden Risiken (Länder-, Schuldner-, Vertragsrisiken) sowie eine sachgerechte und permanente Schulung der Mitarbeiterschaft sind daher oberstes Gebot. Der Vortrag zeigt diese Risiken sowie die Maßnahmen auf, mit denen die Risiken compliancegerecht vermieden werden können.

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